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Charta Botschafter in Destination Brocéliande

Artikel 1: Wer sind die Botschafter?

Botschafter sind ehrenamtliche Personen, die in der Destination Brocéliande leben und sie so zeigen möchten, wie sie sie sehen und erleben.

Botschafter sind volljährige, motivierte, gesellige Personen, die gerne mit Menschen in Kontakt treten und mindestens ½ Tag pro Monat zur Verfügung stehen.

Freiwillige müssen keine Fremdsprache sprechen, aber dies ist ein Pluspunkt bei der Begegnung mit ausländischen Touristen. Sie können allein oder in Begleitung einer Person ihrer Wahl den Besuch machen.

Der Botschafter ist kein professioneller Reiseführer, er begleitet die Besucher zu Orten, die ihm am Herzen liegen. Er teilt sein Wissen und zeigt einen der Orte der Destination Brocéliande auf eine freundliche und authentische Art und Weise, ohne dass dieser Besuch eine Führung ist.

Die Themen der Spaziergänge sind vielfältig und können sich auf Kunst, Natur, Kultur usw. beziehen. Sie sind Träger der Begegnung, aber es sind vor allem die menschliche Erfahrung und der kulturelle Austausch, die wichtig sind und die Grundlage der Begegnung bleiben.

Artikel 2: Wer sind die Besucher?

Die Botschafter von Destination Brocéliande richten sich an alle Zielgruppen, seien es Familien, Freundesgruppen, Paare, Einzelpersonen, die einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise planen.

Die Anzahl der Personen für eine Wanderung mit einem Botschafter darf 6 Personen nicht überschreiten. Jede Gruppe von Jugendlichen unter 18 Jahren muss von einer Person über 18 Jahren begleitet werden.

Artikel 3: Das Treffen zwischen Besuchern und Botschaftern

Um einen Botschafter zu treffen, müssen die Besucher :
1- Das referierende Tourismusbüro mindestens 72 Stunden vor dem gewünschten Datum kontaktieren.
2- Die Zusammensetzung der Gruppe angeben.
3- Definieren, was sie über Destination Brocéliande entdecken möchten.
4- Geben Sie die Daten an, an denen sie verfügbar sind.

N.B.: Ein Fragebogen steht den Besuchern zur Verfügung, um ihr Treffen bestmöglich vorzubereiten.

Artikel 4: Der Spaziergang

Der Spaziergang darf auf keinen Fall eine geführte Besichtigung einer der Gemeinden von Destination Brocéliande sein. Die Themen der Besuche sind nur Hilfsmittel, das Wichtigste ist der Austausch und die menschliche Erfahrung.

Jeder Besuch ist einzigartig und variiert je nach Wunsch des Besuchers, den Kenntnissen des Botschafters, aber auch anderen Kriterien wie dem Wetter, der Beziehung, die sich zwischen dem Besucher und dem Botschafter entwickelt, usw.

Der Botschafter verpflichtet sich in seiner Eigenschaft als Freiwilliger, die Arbeit von Fremdenführern und unabhängigen Dolmetschern nicht zu ersetzen und damit in Konkurrenz zu den Fachleuten des Sektors zu treten.

Die Bedingungen des Spaziergangs :
. Die Begegnung dauert etwa 2 Stunden, kann aber geändert werden, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
. Wenn Ausgaben anfallen, zahlt jede Person für ihre persönlichen Ausgaben.
. Der Botschafter ist nicht verpflichtet, für den/die Besucher zu zahlen und umgekehrt.
. Der oder die Besucher werden auf die Spielregeln hingewiesen und verpflichten sich, diese einzuhalten.
. Im Falle einer unbegründeten erheblichen Verspätung, mangelndem Respekt, fehlendem Interesse an dem Spaziergang usw. wird der Botschafter von seiner Besuchsverpflichtung entbunden.
. Die Begegnung ist völlig kostenlos, der Botschafter darf keine Trinkgelder oder Vergütungen annehmen.
. Autofahrten sind nicht durch die Versicherung der Fremdenverkehrsbüros und der Destination Brocéliande abgedeckt.

Artikel 5: Verantwortlichkeiten

Der oder die Besucher bestätigen, dass sie von der Unentgeltlichkeit der Begegnung Kenntnis genommen haben.

Bei diesen Begegnungen sind die Fremdenverkehrsämter, Destination Brocéliande und der ehrenamtliche Botschafter von jeglicher Haftung befreit.

Autofahrten sind nicht durch die Versicherung der Fremdenverkehrsämter und der Destination Brocéliande abgedeckt.

Im Falle einer kurzfristigen, von seinem Willen unabhängigen Nichtverfügbarkeit des Botschafters können der oder die Besucher weder das Personal der Fremdenverkehrsbüros und der Destination Brocéliande noch den Botschafter haftbar machen.

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten haben Sie ein Recht auf Zugang und Berichtigung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten.

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