Rechtliche Infos

Erklärungen und rechtliche Verpflichtungen

Die Gründung einer Touristenunterkunft gleicht oft einem schönen persönlichen, familiären oder beruflichen Abenteuer. Dennoch ist es wichtig, daran zu denken, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und dass es bestimmte Regeln zu beachten gibt.

Die vorherige Anmeldung im Rathaus

Jede Person, die Tourismusmöbel oder Gästezimmer an Touristen vermietet, muss dies vorher beim Bürgermeisteramt der Gemeinde des betreffenden Ortes anmelden.
Diese Erklärung, für die eine Empfangsbestätigung ausgestellt wird, kann :
– im Rathaus hinterlegt werden,
– per E-Mail adressiert oder per Einschreiben verschickt werden,
– online für bestimmte Gemeinden, die einen Teledienst anbieten, durchgeführt werden (gehen Sie auf die Website www.declaloc.fr, um Ihre Unterkunft online zu melden, wenn sie sich auf dem Gebiet der Ploërmel Communauté befindet).

Jede Änderung bezüglich der bereitgestellten Informationen (über den Vermieter, die Unterkunft, die Mietzeiträume, die Klassifizierung usw.) muss neu gemeldet werden.

Wenn keine Erklärung abgegeben wird, kann der Vermieter mit einem Bußgeld von bis zu 450€ belegt werden.

Cerfa N°14004*04 https://www.formulaires.service-public.fr/gf/cerfa_14004.do
Cerfa N°13566*03 https://www.formulaires.service-public.fr/gf/cerfa_13566.do

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